Das digitale Europa – Mehr Handlungskompetenz für alle Bürger*innen – Hatto Käfer
1. Die Aufgabe und Rolle von Europa „Digital“
kaum ein anderer Begriff ist so präsent wie dieser und wird so selbstverständlich verwendet, sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. Eine kleine Recherche auf der Suchmaschine Google, durchgeführt am 14. Dezember 2021, veranschaulicht seine Bedeutung. Von den drei englischsprachigen Begriffen.
„digital“, „Covid“ und „Football“ bringt es der erste auf 5,16 Mrd. Treffer, die beiden anderen sind mit 3,95 bzw. 2,83 Mrd. Ergebnissen weit abgeschlagen. Allerdings bleiben wir trotz aller Digitalität erfreulicherweise immer noch fühlende Wesen, denn zu „Love“ finden sich beachtliche 9,41 Mrd. Einträge. Gerade wenn man über ein Thema spricht oder schreibt, das so geläufig ist, empfiehlt es sich, dessen Gegenstand zu definieren. In diesem Beitrag geht es um die Informationsgesellschaft, also um eine Gesellschaft, in der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) einen wesentlichen Teil sämtlicher Lebensbereiche bilden, diese unterstützen und transformieren.
Die digitale Welt kennt keine Grenzen, und so liegt es auf der Hand, dass die Europäische Union als wesentliche Gestalterin auftritt. Interessanterweise ist in dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Kompetenz der EU nicht ausdrücklich erwähnt, es gibt keinen Artikel, der die Europäische Union für Informations- und Kommunikationstechnologien für (auch) zuständig erklärt. Allerdings ist die EU ermächtigt, in mehreren relevanten branchenbezogenen und horizontalen Politikbereichen Rechtsvorschriften zu erlassen. Hierzu zählen Forschung und Entwicklung, Industriepolitik, Wettbewerbspolitik, der Binnenmarkt, transeuropäische Netze, allgemeine und berufliche Bildung sowie die Kultur, um nur einige zu nennen. Seit der im Jahr 2010 von der Europäischen Kommission vorgestellten Strategie „EUROPA 2020“, in der die digitale Agenda als eine der sieben Leitinitiativen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum festgehalten wurde, steht die Informationsgesellschaft im Fokus der Kommission sowie der beiden gesetzgebenden Organe, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Der Kommission kommen hierbei zwei Rollen zu: Zum einen erarbeitet sie die Strategien und Visionen zum digitalen Europa und daraus abgeleitet die konkreten Vorschläge zu europäischen Rechtsakten, sprich zu Verordnungen und Richtlinien. Zum anderen entwickelt sie Programme, in deren Rahmen sie Projekte von Unternehmen, Behörden, der Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft mitfinanziert, die der Entwicklung und Umsetzung des digitalen Fortschritts dienen.
Unmittelbares Ziel ist dabei stets, die Bürger*innen und gesellschaftlichen Akteur*innen Europas in ihrer Handlungskompetenz zu stärken und ihnen neue Chancen zu eröffnen. In weiterer Folge geht es um das europäische Lebensmodell, das bewahrt und weiterentwickelt werden soll – dies vor dem Hintergrund wachsender Konkurrenz und Einflussnahme aus anderen Erdteilen. Die Handlungsfelder sind vielfältig und spannen sich von Forschungs- und Innovationspolitik, Finanzierungsformen, Konsumentenschutz, fairem Wettbewerb und fairer Besteuerung über Datenschutz, Normung, Sicherheit und berufliche Bildung bis hin zur Hardware wie leistungsfähigen Netzen, Halbleitern oder Supercomputern. Im Folgenden werden zuerst kursorisch einige konkrete Maßnahmen vorgestellt, die die Europäische Kommission für das digitale Europa gesetzt hat, danach erfolgt ein Ausblick auf die nähere Zukunft.
2. Was wurde für das digitale Europa bereits getan?
Spätestens seit 2010 treibt die Europäische Kommission die digitale Agenda der Union auf allen Ebenen intensiv voran. Die unten stehenden Maßnahmen – Gesetzesvorschläge und Programme – geben somit keinen umfassenden Überblick über die Digitalpolitik, sondern einen Einblick, der die Bandbreite des Geschehens illustriert.
2.1 Gesetz für digitale Dienste und Gesetz für digitale Märkte
Die technische und ökonomische Logik der Pattformwirtschaft – Online-Marktplätze, Social Media, App Stores, Webseiten für Preisvergleiche und Suchmaschinen – bringt es mit sich, dass es zu sogenannten „Der Sieger nimmt alles“-Situationen kommt. Auf den einzelnen Teilmärkten wie z. B. Suchmaschinen, Vermietung von Ferienunterkünften oder Fahrdienstleistungen agieren zwar mehrere Anbieter*innen, dennoch vereint zumeist einer*eine von ihnen einen derart großen Marktanteil auf sich, dass ein Quasimonopol besteht. Die Geschäftspraktiken dieser Torwächter*innen benachteiligen zuweilen Anbieter*innen verwandter bzw. komplementärer Dienstleistungen, oder sie spielen ihre Marktmacht gegenüber den Konsument*innen ungebührlich aus. Das am 15. Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Märkte steht für faire und offene digitale Märkte. Es sieht unter anderem vor, dass gewerbliche Nutzer*innen auf die Daten zugreifen können, die bei ihrer Nutzung einer Torwächter*innenplattform entstehen. Der*die Torwächter*in wird den Nutzer*innen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen müssen, die es ihnen erlauben, die Verbreitung und Wirkung ihrer Werbung zu überprüfen. Außerdem werden diese Plattformen verpflichtet sein, anderen Unternehmen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten zu erlauben, und sie werden diesen Unternehmen nicht verbieten dürfen, mit deren Kunden und Kundinnen Geschäfte außerhalb der Plattform abzuschließen. In Hinkunft dürfen Angebote der Torwächterperson gegenüber ähnlichen Angeboten Dritter auf seiner*ihrer Plattform in puncto Reihung nicht bevorzugt werden, und schließlich werden Nutzer*innen ermächtigt, vorab installierte Software oder Applikationen zu deinstallieren. Ebenfalls am 15. Dezember 2020 hat die Kommission das Gesetz über digitale Dienste vorgeschlagen, dass auf mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld abzielt. Es adressiert Online-Plattformen sowie Hosting-Dienste innerhalb und außerhalb der EU. Illegale Waren, Dienstleistungen und Inhalte werden von den Nutzer*innen gekennzeichnet werden können. Es wird leichter werden, gewerbliche Nutzer*innen auf Online-Marktplätzen zurückzuverfolgen. Grundrechte und Redefreiheit der Teilnehmer*innen werden wirksam geschützt werden, und zwar durch die Möglichkeit, Entscheidungen von Pattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten. Eine höhere Transparenz über die für Vorschläge verwendeten Algorithmen wird es dem*der Nutzer*in ermöglichen, die Mechanismen besser zu verstehen. Sehr große Plattformen – solche, die mehr als 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen – werden Risikomanagementsysteme einführen und diese von unabhängiger Seite prüfen lassen müssen, des Weiteren wird der Forschung der Zugriff auf deren Kerndaten gestattet sein, damit sie das Fortschreiten von Online-Risiken empirisch nachvollziehen kann.
Beide Vorschläge befinden sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d. h., Parlament und Rat müssen sich ausgehend vom Vorschlag der Kommission auf einen endgültigen Gesetzestext einigen. Grundsätzlich können sie den Vorschlag der Kommission auch zur Gänze ablehnen, ein solcher Fall tritt jedoch höchst selten ein.
2.2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kommt in einem Gespräch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufs Tapet, so ist dies meistens Anlass für die Beteiligten, die Augen zu rollen und die „Brüsseler Regulierungswut“ wissend zu kommentieren. Die DSGVO wird gerne als Bürokratiemonster und Hemmschuh für effiziente Kommunikation gesehen, jedoch das Gegenteil davon ist wahr. Der größte Teil der Beschwerden über die DSGVO geht auf eine inadäquate Anwendung ihrer Bestimmungen zurück; ebenso sei das allseits bekannte Phänomen, mit dem Zauberwort „Datenschutz“ unliebsame Anfragen und Arbeit abzuwehren, in Erinnerung gerufen. Die seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und jenen des Europäischen Wirtschaftsraumes geltende Verordnung vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private und öffentliche Verantwortliche – damit schützt sie diese Daten und gewährleistet den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Sie ist Quelle der Inspiration und Vorbild für entsprechende Regelungen in anderen Staaten, sogar für solche, die in Sachen Digitales zur Weltspitze zählen – man denke nur an die Personal Data Protection Bill in Indien oder an den California Privacy Rights Act.
Einige Elemente des nun geltenden Schutzes persönlicher Daten:
- Datenschutzerklärungen sind in klarer, einfacher Sprache aufzusetzen.
- Ein Unternehmen darf Daten der Nutzer*innen nur nach deren ausdrücklicher Zustimmung verwenden.
- Nutzer*innen müssen über eine eventuelle Übertragung ihrer Daten außerhalb der EU in Kenntnis gesetzt werden.
- Daten dürfen nur zu einem genau definierten Zweck gesammelt und verarbeitet werden, der*die Nutzer*in ist über eine Änderung des Zwecks zu informieren.
- Fällt ein Unternehmen eine Entscheidung aufgrund eines Algorithmus (z. B. Kreditgewährung), so ist der*die Betroffene davon zu informieren.
- Die Nutzer*innen dürfen auf die Daten zugreifen, die ein Unternehmen über sie sammelt, und können eine Kopie davon verlangen.
- Die Nutzer*innen erhalten ein klar definiertes „Recht auf Vergessenwerden“ (Recht auf Löschung), mit klaren Garantien
Jedes Recht ist nur so gut wie seine Durchsetzbarkeit, daher sind die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten mit harmonisierten Befugnissen ausgestattet und können den Unternehmen Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes auferlegen.
Die aktuelle Pandemie illustriert sehr gut die pragmatische Flexibilität der DSGVO. In ihrem Artikel 9 sind auf Vorschlag der Kommission Ausnahmen vom Datenschutz angeführt, unter anderem die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren. Das von der EU im Sommer 2021 eingeführte grüne Covid-Zertifikat – das geimpften Personen sowohl das Reisen in Europa als auch den Gaststättenbesuch ermöglicht – ist dadurch rechtlich realisierbar geworden.
2.3 Freier Verkehr nicht personenbezogener Daten
Am 14. November 2018 wurde die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten angenommen – ihr Name beschreibt den Inhalt präzise. Nicht personenbezogene Daten beziehen sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person. Solche Daten stehen entweder schon ursprünglich ohne Zusammenhang zu einem Menschen (z. B. Daten zu Wetter und Klima oder im Zuge industrieller Produktionsprozesse gewonnene Daten), oder sie wurden anonymisiert. Die Verordnung beseitigt Hindernisse für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten zwischen verschiedenen EU-Ländern und IT-Systemen in Europa und ist von hoher ökonomischer
Bedeutung, denn auch die europäische Wirtschaft hängt mehr und mehr von Daten ab. Sie können einen erheblichen Mehrwert für bestehende Dienste schaffen und völlig neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Mithilfe der Verordnung ist nun jede Organisation in der Lage, Daten überall in der EU zu speichern und zu verarbeiten. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden weiterhin Zugang zu den Daten haben, auch wenn sie sich in einem anderen EU-Land befinden oder in der Cloud gespeichert oder verarbeitet werden. Durch die Verordnung gelten alle Sicherheitsanforderungen, die Daten speichernde und verarbeitende Unternehmen einhalten müssen – auch dann, wenn sie Daten grenzüberschreitend in der EU oder in der Cloud speichern oder verarbeiten. Zu guter Letzt erleichtert sie für professionelle Nutzer*innen den Wechsel zwischen Cloud Anbieter*innen.
2.4 Richtlinie über offene Daten
Die am 20. Juni 2019 angenommene Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ergänzt die beiden soeben dargestellten Verordnungen. Ihr Ziel ist es, Hindernisse für die Weiterverwendung von öffentlich finanzierten Informationen zu beseitigen sowie die Nutzung bestehender Daten zu ermöglichen und zu stimulieren. Sie sieht vor, dass alle Inhalte des öffentlichen Sektors, die nach den nationalen Vorschriften öffentlich zugänglich sind, grundsätzlich zur Weiterverwendung frei zur Verfügung stehen müssen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf hochwertigen Datensätzen wie Statistiken, Geodaten, Daten zur Beobachtung der Erde und der Umwelt, zur Meteorologie, zu Unternehmen und Unternehmenseigentum sowie zur Mobilität. Deren Weiterverwendung und -verarbeitung kann bedeutende Vorteile für Gesellschaft und Wirtschaft generieren. Die Daten müssen in maschinenlesbaren Formaten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ihre Bereitstellung über Programmierschnittstellen und gegebenenfalls als Massendownload muss gewährleistet sein.
Die somit auf nachvollziehbare Art und Weise verfügbaren und leicht weiterzuverarbeitenden Daten von Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, aber auch von Museen, Büchereien und Archiven eröffnen eine Reihe von innovativen Angeboten und Geschäftsmodellen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Richtlinie beschleunigt das Entstehen einer breiten Palette von Informationsprodukten und -diensten mit Mehrwert.
2.5 Förderprogramme der Europäischen Kommission
Förderprogramme der Europäischen Kommission unterstützen die politischen Ziele der Europäischen Union und stellen finanzielle Zuschüsse zu Projekten von Verwaltungsbehörden, Forschungsstellen, Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft dar. Entsprechend der umfassenden Kompetenz der europäischen Ebene spannen sie einen breiten Bogen über die Herausforderungen der Gesellschaft und betreffen unter anderem Landwirtschaft, Schutz der Außengrenzen, Regionalpolitik, Bildung und Sozialpolitik. In Zusammenhang mit der europäischen Digitalpolitik sind vor allem die drei Programme „Digitales Europa“, „Horizont Europa“ und „Connecting Europe“ zu nennen. Alle drei Programme erstrecken sich über den Zeitraum 2021 bis 2027, die angegebenen Budgetzahlen beziehen auf diese sieben Jahre.
2.5.1 Digitales Europa
Mit einem Budget von 7,5 Mrd. Euro wird das Programm „Digitales Europa“ die strategischen digitalen Kapazitäten der EU aufbauen und die breite Einführung jener digitalen Technologien erleichtern, die europäische Bürger*innen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen verwenden. Es verfolgt fünf Stoßrichtungen.
- Der Zugang zu Supercomputing sowohl für Bereiche von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit als auch für Unternehmen soll verbessert, und die Kapazitäten sollen ausgeweitet werden. Für diese höheren Datenverarbeitungskapazitäten werden Weltklasse-Exascale-Supercomputer mit einer Leistung von mindestens einer Trillion (eine 1 mit 18 Nullen) Berechnungen pro Sekunde angeschafft werden.
- Um Anwendungen der künstlichen Intelligenz zu fördern, wird ein echter europäischer Datenraum geschaffen, der einen sicheren Zugang zu und die Speicherung von großen Datenmengen erlaubt. Bestehende Test- und Experimentiereinrichtungen für künstliche Intelligenz in Bereichen wie Gesundheit und Mobilität sollen ausgebaut und verstärkt werden.
- Der Wichtigkeit von Cybersicherheit wird ebenfalls Rechnung getragen. Ein Ansatzpunkt ist die verstärkte Koordination zwischen den entsprechenden Einrichtungen der Mitgliedstaaten. Auf technischer Ebene wird die Cybersicherheit durch den Ausbau von Quantenkommunikationsinfrastrukturen angehoben.
- In die Ausbildung von Fachleuten in den Bereichen künstliche Intelligenz, Cybersicherheit sowie Quanten- und Hochleistungsdatenverarbeitung wird investiert werden.
- Und zu guter Letzt gilt es auch, die Anwendungsseite zu unterstützen. Die Verwendung innovativer Lösungen wird sowohl im öffentlichen Bereich – Stichworte Green Deal, Gesundheit, aber auch Kultur – als auch in Industrie sowie in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Dazu wird das Netz der europäischen digitalen Innovation Hubs ausgebaut und verstärkt werden: Diese Zentren unterstützen die Unternehmen, die digitalen Möglichkeiten besser zu nutzen. Ziel ist es, über einen Hub in jeder Region zu verfügen.
2.5.2 Horizont Europa
„Horizont Europa“ ist bereits das neunte umfassende Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Es ist mit insgesamt 95,5 Mrd. Euro ausgestattet. Im Rahmen des Programms wird auf eine lebendige Zusammenarbeit zwischen Universitäten, wissenschaftlichen Gemeinschaften, der Industrie, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Bürger*innen und ihren Vertreter*innen geachtet. Ein Teil der Gelder wird in zahlreiche Forschungsprojekte fließen, die sich auf fünf thematische Cluster beziehen. Cluster 4 hat Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt zum Inhalt und ist mit insgesamt 15,3 Mrd. Euro ausgestattet. Die damit geförderten Forschungen werden sich unter anderem mit der nächsten Generation des Internet, mit Advanced Computing und Big Data sowie mit künstlicher Intelligenz und Robotik befassen. In weiterer Folge werden die dabei gewonnenen Erkenntnisse die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Bereichen wie Landwirtschaft, Tourismus, Gesundheitswesen, Bauwirtschaft, Industrie und Energie steigern
2.5.3 Connecting Europe
Die Fazilität „Connecting Europe“ betrifft gezielte Infrastrukturinvestitionen auf europäischer Ebene. Sie unterstützt die Entwicklung leistungsfähiger, nachhaltiger und effizient vernetzter transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und digitale Dienste und fördert somit einen stärkeren Zusammenhalt in der gesamten Europäischen Union. Die Mittel für die Stärkung des digitalen Nervensystems des Kontinents belaufen sich auf 2,1 Mrd. Euro. Konkrete Schwerpunkte sind der Aufbau und Zugang zu sicheren digitalen Netzen und 5G-Systemen mit sehr hoher Kapazität, die Erhöhung der Sicherheit, der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität der digitalen Backbone-Netze in der EU und die verstärkte Digitalisierung von Verkehrs- und Energienetzen.
2.6 Cybersicherheit
Cybersicherheit zählt zu den obersten Prioritäten der Kommission und stellt einen Eckpfeiler des digitalen und vernetzten Europas dar. Beispielhaft für die Gesamtstrategie sind hier zwei Initiativen der Kommission zu erwähnen, und zwar der am 17. April 2019 angenommene Rechtsakt zur Cybersicherheit und die am 12. Dezember 2020 gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgestellte Cybersicherheitsstrategie.
Der Rechtsakt von 2019 stärkt vor allem die Rolle der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ENISA, insbesondere indem er ihr ein dauerhaftes Mandat erteilt sowie ihre finanziellen und personellen Ressourcen aufstockt. Die Aufgabe der ENISA besteht darin, in der EU die erforderliche hochgradige Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten, indem sie Behörden der Mitgliedstaaten und EU-Institutionen fachkundige Ratschläge zur Netz- und Informationssicherheit erteilt, als Forum für den Austausch bewährter Verfahren fungiert und Kontakte zwischen EU-Institutionen, staatlichen Behörden und Unternehmen erleichtert. Weiters schafft der Rechtsakt den ersten EU-weiten Rahmen für eine Cybersicherheitszertifizierung, ein Instrument, das die Cybersicherheit einer breiten Palette digitaler Produkte und Dienste erhöhen wird.
Die 2020 vorgestellte Strategie wiederum wird ein globales und offenes Internet gewährleisten. Zugleich wird sie Schutzvorkehrungen bieten – nicht nur im Hinblick auf die Sicherheit, sondern auch in Bezug auf die europäischen Werte und die Grundrechte. Die Strategie umfasst drei Aktionsfelder:
- Erstens sollen die Vorschriften über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen durch eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union neu gestaltet werden. Diese Maßnahmen sollen insbesondere die Abwehrfähigkeit kritischer Sektoren verbessern, dazu zählen Krankenhäuser, Energienetze, Eisenbahnen, aber auch Rechenzentren, öffentliche Verwaltungen, Forschungslabore oder die Herstellung kritischer medizinischer Geräte und Arzneimittel. In diesem Zusammenhang wird auch in der gesamten EU ein Netz von Sicherheitseinsatzzentren mithilfe künstlicher Intelligenz aufgebaut werden. Das damit erstellte „Cybersicherheitsschutzschild“ wird in der Lage sein, frühzeitig Signale für drohende Cyberangriffe zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um Schaden abzuwehren.
- Zweitens bereitet die Kommission eine neue gemeinsame Cyberstelle vor, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Einrichtungen und den für die Prävention, Abschreckung und Reaktion von Cyberangriffen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu stärken. Diese wird die Rolle der bereits 2004 gegründeten ENISA ergänzen.
- Drittens wird der Hohe Vertreter das EU-Instrumentarium der Cyberdiplomatie stärken, um böswilligen Cyberaktivitäten, insbesondere solchen, die unsere kritische Infrastruktur, unsere Versorgungsketten und unsere demokratischen Institutionen und Prozesse betreffen, vorzubeugen, sie zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und wirksam auf sie zu reagieren. Die EU wird auch ihre Zusammenarbeit mit internationalen Partnern intensivieren, um die regelbasierte Weltordnung zu stärken, die internationale Sicherheit und Stabilität im Cyberraum zu fördern sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Internet zu schützen.
2. Ausblick – der digitale Kompass
Bei vielschichtigen Themen von weitreichender Bedeutung, wie das digitale Europa eines ist, geht die Europäische Kommission meistens in einem zweistufigen Verfahren vor. Die erste Stufe ist hierbei eine Mitteilung an die anderen europäischen Institutionen, welche Ziele verfolgt werden sollen und welche legislativen oder programmatischen Maßnahmen erforderlich sind, um sie zu erreichen. Bevor eine solche Mitteilung veröffentlicht wird, gibt die Kommission Institutionen, Behörden, Interessenvertretungen und engagierten Bürger*innen im Rahmen einer Konsultation die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu äußern und Vorschläge zu unterbreiten. Nach der veröffentlichten Mitteilung besteht für alle Akteur*innen eine weitere Möglichkeit, sich einzubringen. Im Anschluss daran passt die Kommission gegebenenfalls ihre Strategie an und setzt die einzelnen Vorhaben um. Zum Beispiel fußen die Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte auf der am 19. Februar 2020 veröffentlichten Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“. Wie die obige beispielhafte Darstellung wichtiger Maßnahmen zeigt, wurde vieles bereits erreicht, dennoch wird die Herausforderung für die Politik größer und nicht kleiner. Die zunehmende Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien für alle Bereiche des Lebens und Tuns sowie die rasante technische Entwicklung zeichnen hierfür verantwortlich. Vor diesem verfahrenstechnischen und realpolitischen Hintergrund hat die Kommission am 9. März 2021 die Mitteilung „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ erstellt und darauf aufbauend am 15. September einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht, und zwar über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“. Diese beiden Konzepte werden für das laufende Jahrzehnt von grundlegender Bedeutung sein und verdienen am Ende dieses Beitrags eine Darstellung und Erläuterung.
3.1 Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade
Die Herausforderungen sind bekannt: Es geht um digitale Souveränität und um das Erweitern der Handlungsmöglichkeiten der Bürger*innen und Unternehmen. Um sich diesen zu stellen, muss Europa auf seinen Stärken aufbauen – dem offenen und vom Wettbewerb geprägten Binnenmarkt, strengen Regeln zur Wahrung europäischer Werte, seiner Rolle als selbstbewusster Akteur in einem fairen und auf Regeln beruhenden internationalen Handel, seiner soliden industriellen Basis, seinen hoch qualifizierten Bürger*innen und einer robusten Zivilgesellschaft. Gleichzeitig muss es alle strategischen Schwächen, Schwachstellen und mit hohen Risiken behafteten Abhängigkeiten, die die Verwirklichung seiner Ziele gefährden könnten, sorgfältig bewerten und angehen sowie die damit verbundenen Investitionen beschleunigen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die „digitale Armut“, das Unvermögen von Personen oder Unternehmen, den digitalen Wandel ausreichend für sich selbst nutzen zu können. Die Kommission hat daher den digitalen Kompass vorgeschlagen, um den igitalen Sollzustand der EU für das Jahr 2030 über konkrete Einzelziele umzusetzen und um dafür zu sorgen, dass diese Ziele auch erreicht werden. Der Kompass wird durch ein erweitertes Überwachungssystem ergänzt, das den Kurs der EU im Hinblick auf das Tempo des digitalen Wandels, die bestehenden Lücken bei den strategischen digitalen Kapazitäten Europas und die Anwendung der Digitalgrundsätze verfolgt. Wie es sich für einen Kompass gehört, navigiert er in die gewünschte Richtung, in die digitale Dekade.
3.1.1 Eine digital befähigte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte
Zuerst ist an den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bürger*innen zu arbeiten. Europa braucht digital befähigte und kompetente Nutzer*innen und Anwender*innen, digital qualifizierte Arbeitskräfte und weit mehr Digitalexperten und -expertinnen als heute. Die Zunahme an Kompetenz sollte gefördert werden durch die Entwicklung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems sowie durch eine wirksame Politik, die hilft, Verbindungen zu Talenten herzustellen und Talente aus der ganzen Welt zu gewinnen. Was die Nutzer*innen betrifft, so enthält schon der am 4. März 2021 angenommene Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte die Zielsetzung, dass 80 Prozent der Erwachsenen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollen. Dieses Ziel wird in den digitalen Kompass übernommen und um eines für die Gestalter*innen des digitalen Europas ergänzt. Konkret soll es in der EU 20 Mio. beschäftigte IKT-Fachkräfte geben (dies entspricht 4,5 Prozent der heutigen Einwohner*innenzahl), wobei auch auf ein stärker ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen geachtet wird. Das bessere Verständ nis der Bürger*innen wiederum wird ihnen helfen, in digitale Produkte und Online-Dienste zu vertrauen, Desinformation und Betrugsversuche zu erkennen, sich vor Cyberangriffen, Schwindel und Online-Betrug zu schützen, aber auch die Informationsflut zu beherrschen und stärker zu ihrem Vorteil zu nutzen.
3.1.2 Sichere, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen
Nachhaltige digitale Infrastrukturen für Konnektivität, Mikroelektronik und die Verarbeitung riesiger Datenmengen sind Voraussetzung für viele andere technologische Entwicklungen und bilden die Grundlage für die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile unserer Industrie. In all diesen Bereichen sind erhebliche Investitionen erforderlich, die koordiniert werden müssen, um eine europäische Größenordnung zu erreichen. Somit lautet eines der Ziele das Herstellen einer Gigabit-Netzanbindung für alle europäischen Haushalte und die Versorgung aller besiedelten Gebiete mit 5G. Erreicht werden soll diese Verbindungsqualität durch einen Technologiemix mit Schwerpunkt auf einer nachhaltigeren Festnetz-, Mobilfunk- und Satellitenanbindung der nächsten Generation.
Mikroprozessoren stehen am Anfang vieler wichtiger strategischer Wertschöpfungsketten, z. B. für vernetzte Fahrzeuge, Telefone, das Internet der Dinge, Hochleistungsrechner, Edge-Computing (dezentrale Datenverarbeitung am Rande des Netzwerks) und künstliche Intelligenz. 2021 ist ihr Fehlen vielen Europäer*innen – kauflustigen Bürger*innen ebenso wie produktionswilligen Unternehmer*innen – schmerzlich zu Bewusstsein gekommen, und daher will die Kommission in Europa ein Produktionsniveau hochmoderner und nachhaltiger Halbleiter erreichen, das wertmäßig mindestens 20 Prozent der Weltproduktion ausmacht.
Das rasante Anwachsen des nutzbaren Datenvolumens lässt erwarten, dass ein wachsender Anteil der Daten am Rande des Netzes, näher bei den Nutzer*innen und näher am Ort der Datenerzeugung, verarbeitet wird. Für diese Umstellung muss eine grundlegend neue Datenverarbeitungstechnik entwickelt und eingeführt werden, die sich von zentralisierten Cloud-gestützten Infrastrukturmodellen entfernt. Um dies zu erreichen, sind in der EU 10.000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten einzurichten. Ihre geografische Verteilung muss den Zugang zu Datendiensten mit einer geringen Latenzzeit (wenige Millisekunden) unabhängig vom Standort der Unternehmen gewährleisten. Quantencomputer sind ein weiteres Hilfsmittel zur Steigerung der Effizienz, und somit sieht der digitale Kompass einen ersten europäischen Quantencomputer bis zum Jahre 2025 vor, damit Europa bis 2030 eine Spitzenposition bei den Quantenkapazitäten einnehmen kann
3.1.3 Digitaler Umbau der Unternehmen
Der internationale und niemals endende Wettbewerb verlangt von den europäischen Unternehmen neue Fertigungsprozesse und neue Geschäftsmodelle. Um diese entwickeln und verwirklichen zu können, sind drei Ziele zu erreichen: Erstens sollten 75 Prozent der europäischen Unternehmen Cloud-Computing Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Ebenso sollten über 90 Prozent der europäischen KMUs zumindest eine grundlegende digitale Intensität erreichen, also mehrere digitale Technologien nutzen. Schließlich sollte Europa seine in der Pipeline befindlichen innovativen Scale-ups ausbauen, auch durch einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln. Idealerweise verdoppelt sich dadurch die Zahl der europäischen Einhörner.
3.1.4 Digitalisierung öffentlicher Dienste
Das demokratische Leben und öffentliche Dienstleistungen sollen online für alle Menschen, auch für jene mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich sein; leicht zu benutzende, effiziente und personalisierte Dienstleistungen und Instrumente mit hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards sind das Gebot der Stunde. Behörden werden daher zunehmend als Plattform auftreten und ihre Dienste über einen einfachen Zugang anbieten. In diesem Sinn sind die Ziele der Kommission eine 100-prozentige Online-Bereitstellung wesentlicher öffentlicher Dienste für Bürger*innen und Unternehmen, der Zugang für alle Bürger*innen zu ihren elektronischen Patient*innenakten und eine Quote von 80 Prozent von Bürger*innen, die ihre elektronische Identität für den Zugang zu den öffentlichen Diensten und das Unterschreiben elektronischer Dokumente nutzen.
3.2 Governance der digitalen Dekade
Um all diese ambitionierten Ziele auch wirklich zu erreichen, hat die Kommission am 15. September 2021 einen soliden Rahmen für die Governance des Wegs in die digitale Dekade vorgeschlagen, der nun vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen werden muss. Hintergrund für diese klare und straffe Organisation ist auch, dass die digitalen Fortschritte in den Mitgliedstaaten in den letzten Jahren sehr unausgeglichen waren. Es hat sich gezeigt, dass jene Länder, die bereits vor fünf Jahren nur langsam voranschritten, auch heute tendenziell nur langsam Fortschritte machen. Mit diesem neuen Weg in die digitale Dekade wird der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der europäischen Ebene eine robuste Struktur gegeben, um gemeinsam auf die vereinbarten Ziele hinarbeiten und gleichzeitig den unterschiedlichen Ausgangspunkten der einzelnen Staaten Rechnung tragen zu können.
Die Kommission schlägt insbesondere einen klar gegliederten Mechanismus mit einem einjährigen Rhythmus vor. Als ersten Schritt erstellen die Mitgliedstaaten mehrjährige strategische Fahrpläne für die digitale Dekade, in denen sie ihre beschlossenen oder geplanten Strategien und Maßnahmen darlegen. Ein strukturiertes und transparentes gemeinsames Überwachungssystem auf der Grundlage des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der einzelnen Ziele mithilfe zentraler Leistungsindikatoren messen. Darauf aufbauend erstellt die Kommission einen jährlichen Bericht über den Stand der digitalen Dekade, in dem sie die Fortschritte bewertet und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen ausspricht. Die Empfehlungen werden insbesondere auf jene Bereiche abstellen, in denen keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden konnten.
3. Resümee
Es wäre vermessen zu behaupten, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ausschließlich Pluspunkte nach sich zögen. Bestellungen im Online-Handel lassen den oftmals erfreulichen Dialog mit dem*der Verkäufer*in vermissen, das Tippen von Kurznachrichten bleibt deutlich hinter der emotionalen Qualität des Schreibens von Ansichtskarten zurück, eine mehr oder weniger anonyme Teilhabe am Gedankenaustausch bringt nicht immer die edelsten Charakterzüge der Krone der Schöpfung zum Vorschein und der Hagel an Informationen, zuweilen von ephemerem Wert, erschwert das konzentrierte, zielgerichtete Denken. Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Die allseits bekannten Vorteile in Form von Effizienzgewinn, zusätzlichen Handlungsoptionen und neuen Horizonten überragen die Einbußen an persönlichem Erleben jedoch derart, dass „volle Kraft voraus“ die einzig mögliche politische Option darstellt. Dabei brauchen Unternehmer*innengeist und Innovationsdrang zuverlässige rechtliche und politische Rahmenbedingungen, ebenso die Gesellschaft, die sich der neuen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren bedient. Ein Laissez-faire würde nicht nur zu Ungerechtigkeiten und einem Mangel an Orientierung führen, es würde das kontinuierliche Wachstum verlangsamen und den gesamtgesellschaftlichen Nutzen reduzieren. Erfreulicherweise herrscht unter den Verantwortlichen in den Regierungen und bei den Interessenvertretungen weitgehend Einigkeit, dass die digitale Zukunft nur unter Einbeziehung der europäischen Ebene erfolgreich gestaltet werden kann. Der den Informations- und Kommunikationstechnologien immanente Wesenszug des Grenzenlosen, die Größenordnung der organisatorischen und finanziellen Herausforderung sowie die Notwendigkeit, Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln, bringen die Europäische Kommission als unabdingbare Akteurin auf den Plan. Sie ist sich nicht nur ihrer Verantwortung bewusst, sondern wird ihr auch – wie der obige Abriss zeigt, in vollem Umfang gerecht. Gemeinsam mit den anderen europäischen Institutionen und den Akteur*innen in den Mitgliedstaaten bereiten wir den Weg in eine den europäischen Werten entsprechende digitale Zukunft, wie wir sie vorhersehen und planen können, die aber auch stets Neues und Unerwartetes bringen wird.
Tag:Die Zukunft, Digitale Agenda, Digitale Transformation, Digitaler Fortschritt, EU Kompetenzen, EU-Strategien, EUROPA 2020, Europa Digital, Europäische Kommission, Europäische Rechtsakte, Europäische Union, Europäisches Parlament, IKT, Informationsgesellschaft, Integriertes Wachstum, Kommunikationstechnologien